Der Unterschied zwischen  erwerbsunfähig und  berufsunfähig.
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Der Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig.

Seit dem 1. Januar 2001 gilt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente.

Am 1. Januar 2001 wurde mit dem "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit"  die bis dahin geltenden Regelungen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente wurde die Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschafft. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hängt jetzt alleine davon ab, wie viele Stunden man einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann.

  • Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält noch 40% des letzten Bruttoeinkommens
  • Wer noch 3-6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält 20% des letzten Brutto Einkommens.
  • Wer länger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann erhält bei diesen gesetzlichen „Erwerbsminderungsrenten“ keine Leistungen.

Jede Tätigkeit kann dabei als Bezug herangezogen werden, somit auch Jobs, die Sie niemals freiwillig ausüben würden. Einen  Anspruch auf eine  volle Erwerbsminderungsrente hat nur der, der außerstande ist, mindestens 3 Std. täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.


FAZIT:  Seit 2001 ist es ratsam sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Um diese Versicherung sollte sich jeder bemühen, der bei einer Berufsunfähigkeit nicht leer ausgehen will oder einen "zumutbaren" Job ausführen möchte.

alle Angaben ohne Gewähr


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