Der Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig.Seit dem 1. Januar 2001 gilt eine zweistufige Erwerbsminderungsrente.Am 1. Januar 2001 wurde mit dem "Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" die bis dahin geltenden Regelungen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Jede Tätigkeit kann dabei als Bezug herangezogen werden, somit auch Jobs, die Sie niemals freiwillig ausüben würden. Einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat nur der, der außerstande ist, mindestens 3 Std. täglich irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.
alle Angaben ohne Gewähr |
Newsletter und Link-Service
Nutzen Sie unseren kostenfreien Newsletter-Service mit aktuellen Informationen.
|




