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Berufsunfähigkeitsversicherung

Sichern Sie Ihre Einkommen bestmöglich ab

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden und dient der finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.


Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?

Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben. Weiterhin wird in der Regel auch dann geleistet, wenn man nur noch zu 50 % im Stande ist, seinen Beruf auszuüben (Teilweise Berufsunfähigkeit).

Vor allem in alten Versicherungsbedingungen ist der oben genannte Prognosezeitraum von 6 Monaten nicht enthalten, sondern es wird auf einen „voraussichtlich dauerhaften“ Zeitraum Bezug genommen. Laut ständiger Rechtsprechung ist dieser mit 3 Jahren gleichzusetzen.


Welche Risiken sind abgesichert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vorab definierte Berufsunfähigkeitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.


Wer sollte sich absichern?

Personen, welche eine Arbeit verrichten, die ihnen und/oder anderen den Lebensunterhalt sichert


Versicherungsbedingungen/Auswahlkriterien:

Gute Verträge zeichnen sich gemäß Finanztest (Fachzeitschrift aus dem Hause Stiftung Warentest) durch folgende Kriterien in den Versicherungsbedingungen aus:

  • Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).
  • Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.
  • Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft, da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten anfallen.
  • Rückwirkenden Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium wichtig.
  • Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über die Gewährung der Rente entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden können.
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, als Alternative zur Dynamik.
  • Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer
  • Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse
  • Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung
  • Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Für behinderte Menschen kann es unter Umständen schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat im § 20 II 2 AGG geregelt, dass Behinderte nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen. Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und wird schnell zu neuen Produkten führen.

(Quelle Bild: www.pixelio.de)

alle Angaben ohne Gewähr


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