![]() BerufsunfähigkeitsversicherungSichern Sie Ihre Einkommen bestmöglich abDie Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden und dient der finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben. Weiterhin wird in der Regel auch dann geleistet, wenn man nur noch zu 50 % im Stande ist, seinen Beruf auszuüben (Teilweise Berufsunfähigkeit). Vor allem in alten Versicherungsbedingungen ist der oben genannte Prognosezeitraum von 6 Monaten nicht enthalten, sondern es wird auf einen „voraussichtlich dauerhaften“ Zeitraum Bezug genommen. Laut ständiger Rechtsprechung ist dieser mit 3 Jahren gleichzusetzen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vorab definierte Berufsunfähigkeitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Personen, welche eine Arbeit verrichten, die ihnen und/oder anderen den Lebensunterhalt sichert
Gute Verträge zeichnen sich gemäß Finanztest (Fachzeitschrift aus dem Hause Stiftung Warentest) durch folgende Kriterien in den Versicherungsbedingungen aus:
Für behinderte Menschen kann es unter Umständen schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat im § 20 II 2 AGG geregelt, dass Behinderte nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen. Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und wird schnell zu neuen Produkten führen. (Quelle Bild: alle Angaben ohne Gewähr |
Newsletter und Link-Service
Nutzen Sie unseren kostenfreien Newsletter-Service mit aktuellen Informationen.
|






