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Basisrente - Rürup-Rente

Staatliche Förderung auf Lebenszeit

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt ist eine staatlich steuerlich geförderte Leibrente auf Lebenszeit. Sie wurde von dem Ökonom Bert Rürup entwickelt und 2005 zur Altersvorsorge eingeführt. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.

Funktionsweise der Rürup-Rente

Der Rürup-Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche Beträge oder eine Einmalzahlung am Jahresende in Betracht. Die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt werden. Werden auch Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (z.B. bei Arbeitnehmern), so können diese zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente im Jahr 2008 (bei einem Höchstbetrag von 12.000 Euro für Alleinstehende und bei 24.000 Euro für Ehepaare) mit 66% abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsat der Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente dann voll (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) abgesetzt werden.

Weitere Vorteile der Basisrente

  • Vermögensaufbau durch Steuerersparnis möglich
  • Hartz IV sicher
  • Keine Zwangsliquidation bei Insolvenz möglich
  • Möglichkeit des flexiblen Rentenbeginns
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
  • Absicherung des Ehegatten durch Hinterbliebenenrente möglich.

Um die Vorteile der Basisrente zu nutzen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Leistungen aus der Basisrente dürfen nur als monatliche Rente ausgezahlt werden, da diese Verträge vorrangig für Ihre eigene Altersvorsorge bestimmt sind. Deshalb erfolgt die Auszahlung auch frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und dann Ihr Leben lang.

Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Basisrente zu beachten

  • Es dürfen nur Renten, keine Kapitalleistungen ausbezahlt werden.
  • Auch im Todesfall können nur Renten an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder ausbezahlt werden.
  • Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Versicherung darf nicht erfolgen (Hartz IV sicher).
  • Die Versicherung darf nicht verkauft werden.
  • Die Vereinbarung von Bezugsrechten oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht möglich (nicht vererbbar, nicht übertragbar).
alle Angaben ohne Gewähr


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