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Riester als Steuersparmodell
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Riester als Steuersparmodell

Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer wurde die Spekulationsfrist gestrichen, sodass künftig Kursgewinne ohne Rücksicht auf die Haltedauer von Wertpapieren oder Fonds mit der neuen Pauschalsteuer belastet werden.

Mit einem Riester-Vertrag ist es möglich, diese Belastung zumindest etwas zu mindern. Dies gilt auch für Selbstständige.

Wenig bekannt dürfte sein, dass auch Personen, die nach dem Alterseinkünftegesetz nicht förderberechtigt sind, einen Riester-Fondssparplan abschließen können. Riester-Verträge sind grundsätzlich von der Abgeltungssteuer befreit.

Wird nun ein Riester-Fondssparplan abgeschlossen und die Förderung nicht in Anspruch genommen, gelten für ihn die gleichen Steuerregelungen wie für Lebens- und Rentenversicherungen. Bestand der Vertrag mindestens 12 Jahre und ist der Sparer bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, so sind die Gewinne zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Das angesparte Kapital muss also nicht verrentet werden, sondern kann bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen frei verfügt werden.

alle Angaben ohne Gewähr


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