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Riester-Rente

Finanzielle Lücken im Rentenalter schließen

Durch das Senken des gesetzlichen Rentenniveaus im Rahmen der Rentenreform zu 2002, wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen. Sie soll die finanzielle Lücke im Rentenalter schließen. Mittels Riester-Förderung unterstützt der Staat Ihre private Altersvorsorge.

Wie viel Geld er beisteuert ist abhängig von Einkommen, Sparleistung und Kinderzahl. Je nach Einzelfall kann die Förderung über 90% betragen.

Im Durchschnitt beteiligt sich der Statt mit rund 40% an Ihrer Riester-Rente.

Ihre Vorteile im Kurzüberblick:

  • Staatlich gefördert = attraktive Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile
  • Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente
  • Bis zu 30 % Einmalauszahlung des gebildeten Kapitals zu Rentenbeginn
  • Jährliche Sondereinzahlungen möglich
  • Hartz-IV sicher = kein Kapitalverlust bei Arbeitslosigkeit
  • Auswahl zwischen klassischer und fondsgebundener Variante

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, da sie direkt von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Zulagenberechtigt auch Personen, die selbst keinen Anspruch besitzen, jedoch mit einer Person verheiratet sind, welche die Voraussetzungen erfüllt.

Welche Zulagen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Zulagen:

  • Grundzulage (ab 2008 max. 154,00 Euro)
  • Kinderzulage (ab 2008 max. 185,00 Euro)

Die Grundzulage bekommt der Förderberechtigte selbst. Falls der Ehegatte ebenfalls einen Riestervertrag abschließt, erhält auch dieser die Zulage. Kinderzulagen gibt es für jedes kindergeldberchtigte Kind.

NEU seit 2008: Kinder, die ab 2008 zur Welt kommen, erhalten eine Zulage in Höhe von 300,00 Euro!

Für den vollen Erhalt der Zulagen mpssen mindestens 4% des jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden (max. der Höchstbeitrag von 2.100 Euro).

Ihr Eigenanteil ist der Gesamtbeitrag abzüglich Zulagen, mindestens jedoch 60,00 Euro pro Jahr ("Sockelbeitrag"). Zahlen Sie weniger, erhalten Sie eine anteilige Förderung.

Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch eine Steuerrückerstattung erhalten. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung den Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend machen. Mehr als der Höchstbeitrag ist jedoch nicht abzugsfähig. Ergibt sich hieraus eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulage, wird Ihnen der diese übersteigende Betrag erstattet.

(Quelle Bild: © OpaRolf / PIXELIO)

alle Angaben ohne Gewähr


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