Wie errechnet sich der Mindesteigenbeitrag bei Riester?Die staatliche Zulage zur Riester-Rente vermindert sich, wenn nicht die Mindesteigenbeiträge eingezahlt werden.Zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags werden die beitragspflichtigen Einnahmen des dem Sparjahr vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Dies geschieht auch dann, wenn die im Sparjahr zu erwartenden Einnahmen erheblich vom Vorjahr abweichen.
Eine Ausnahme bilden die Pflichtversicherten in der Land- und Forstwirtschaft - Aufgrund der Besonderheiten bei der Gewinnermittlung werden die Einkünfte des zweiten vor dem Sparjahr liegenden Kalenderjahres zugrunde gelegt.
Mindesteigenbeiträge:
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