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Hausratversicherung & beruflich genutztes Arbeitszimmer
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Hausratversicherung & beruflich genutztes Arbeitszimmer

Hausratversicherung deckt Schäden im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht ab

Welche Wichtigkeit eine Hausratversicherung hat, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein.
Für die meisten Menschen ist es daher eine Selbstverständlichkeit, eine entsprechende Police abzuschließen und somit die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände abzusichern.
Doch leider wird oft vergessen, genau zu prüfen, worauf sich der Versicherungsschutz bezieht. Denn nicht alle Gegenstände sind durch eine private Hausratversicherung abgesichert.
Dies bezieht sich insbesondere auf das Arbeitszimmer. Sollte diese Räumlichkeit ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, so fällt dies nicht in den Bereich der privaten Hausratversicherung. Man müsste den Versicherungsschutz also entweder erweitern oder eine zusätzliche Versicherung abschließen.

alle Angaben ohne Gewähr


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