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Pflegeversicherung

Sorgen Sie rechtzeitig für den Pflegefall vor

Durch die tendenziell abnehmende familiäre Unterstützung sowie die Komplexität erforderlicher Pflegeleistungen müssen immer mehr Menschen soziale Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung soll die betroffenen Personen vor einer Sozialhilfeabhängigkeit bewahren und eine entsprechende Pflege garantieren. Von der Versicherung übernommen werden Aufwendungen für häusliche oder stationäre Pflege.

Seit dem 01.01.1995 zählt die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen.

Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterteilt sich in drei Pflegestufen. Die jeweilige Stufe wird von einem - durch die Krankenkasse beauftragten - medizinischen Gutachter ermittelt. Bemessungsgrundlage ist der zeitliche Aufwand zur Pflege des Bedürftigen. Die geringste Stufe umfasst 90 Minuten pro Tag. Im Maximum sind es standardmäßig 300 Minuten pro Tag. Für besonders intensive Fälle gibt es darüber hinaus Härtefallregelungen.

Pflegebedürftige, die sich für die häusliche Pflege entscheiden, können bei ihrer Pflegeversicherung bestimmte Leistungen, wie z.B. die Kosten eines professionellen Pflegedienstes, beantragen. Auch die Selbstbeschaffung von Pflegepersonal mit anschließender Kostenübernahme ist möglich. Angehörige, die eine bedürftige Person pflegen, erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz durch die Pflegeversicherung, indem für den familiären Pfleger Beiträge zur Rentenversicherung und Unfallversicherung gezahlt werden.

Muss stationär gepflegt werden, leistet die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe entsprechende Beiträge. Darüber hinaus anfallende Kosten müssen von der bedürftigen Person selbst übernommen werden.

Wer ist wie Versichert?

  • Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit in die soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgenommen.
  • Mitglieder der privaten Krankenvollversicherung sind automatisch durch die private Pflegeversicherung, kurz PPV, abgesichert.
  • Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesicherte Personen (z.B. Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) können sich von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen und sich in der privaten Pflegeversicherung absichern. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung sind abhängig vom jeweiligen Risiko.

Ausschlaggebend bei der Beitragsbemessung sind somit insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand.

Unterschiede zwischen sozialer/gesetzlicher Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung

Während sich die Leistungen der privaten Pflegeversicherung an denen der sozialen Pflegeversicherung orientieren müssen, gibt es im Hinblick auf die Versicherungsbeiträge große Unterschiede. Junge Versicherungsnehmer zahlen bei der privaten Pflegeversicherung meist niedrigere Beiträge als in der sozialen Pflegversicherung

alle Angaben ohne Gewähr


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