![]() RechtsschutzversicherungSichern Sie sich gegen Gerichts- und Anwaltskosten abDie Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreites. Sie kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Firmen und Unternehmen abgeschlossen werden. Gültig ist sie in den jeweils vertraglich festgeschriebenen spezifischen Rechtsgebieten. Diese gilt es bei Vertragsabschluss genau zu durchdenken. Zum Umfang der durch die Rechtschutzversicherung übernommenen Leistungen gehören in der Regel die folgenden Kostenpunkte:
Gerichtlich festgelegte Bußgelder/Geldstrafen werden von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen. In der Regel werden im Rahmen der Rechtschutzversicherung „Selbstbeteiligungen“ festgelegt. Diese bewegen sich in der Regel bei ca. 150 bis 250 Euro pro versicherungsrelevantem Streitfall. Je nach persönlicher Risikoeinschätzung kann man vorab auch über den Abschluss einer Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung nachdenken. Diese ist natürlich mit gewissen Mehrkosten verbunden, welche es im Einzelfall zu prüfen gilt. Der Versicherungsschutz gilt übrigens in der Regel erst nach einer Wartezeit – oftmals drei Monate nach Versicherungsbeginn. Auf diese Weise sichern sich die Anbieter dagegen ab, dass Versicherungen erst in einem bereits laufenden Verfahren abgeschlossen werden. Spezifische Rechtsgebiete sind z.B.
Im Rahmen des Vertragsabschlusses können die einzelnen Rechtsgebiete entsprechend dem Vertrag hinzugefügt und somit abgesichert werden. Der Abschluss einer privaten Rechtschutzversicherung ist sinnvoll, da es z.B. allein in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zu über 4 Millionen rechtlichen/gerichtlichen Streitfällen kommt. Eine solche Streitigkeit kann dann mehrere Jahre dauern und hohe Kosten mit sich bringen. Im Internet verfügbare „Prozesskostenrechner“ zeigen anschaulich welche Kosten beziehungsweise Folgen im Ernstfall drohen alle Angaben ohne Gewähr |
Newsletter und Link-Service
Nutzen Sie unseren kostenfreien Newsletter-Service mit aktuellen Informationen.
|



