Fußgängerstürze durch Laub und SchneeVernachlässigen Sie als Anlieger Ihre Räumpflicht, können sie womöglich für Verletzungs- und Sachschäden haftbar gemacht werden.Herbst und Winter sind unvermeidbare Gründe, sich ernsthaft mit den Vorteilen einer privaten Haftpflichtversicherung auseinanderzusetzen. Grenzt an Ihr Grundstück, egal ob Sie Besitzer oder nur Mieter sind, ein öffentlicher Gehweg, so sind Sie nicht nur verpflichtet diesen im Winter von Eis und Schnee zu befreien, sondern auch schon im Herbst von glitschigem Laub. Die Räumpflicht liegt beim Eigentümer des Grundstücks. In seiner Eigenschaft als Vermieter kann er diese aber auch auf seine Mieter übertragen. Hausbesitzer, die ihr Eigentum selbst bewohnen sowie Mieter sind mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versorgt. Vermieter hingegen benötigen eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. Vergleichen Sie die Angebote der Versicherer und schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, die solch ein kleiner Unfall verursachen kann. Die Jahreszeiten können Sie nicht verhindern, dadurch evtl. entstehende finanzielle Risiken können Sie zumindest absichern. alle Angaben ohne Gewähr |
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