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Haftpflichtversicherung

Ihr 24 Stunden Schutz vor unverhofften Schadensfällen

Die private Haftpflichtversicherung dient der Absicherung bestimmter Haftungsrisiken, denen man privat im alltäglichen Leben ausgesetzt ist. Sie hilft im Schadensfall unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Vor solchen Schäden kann sich keiner schützen. Denken Sie alleine daran, was für eine Vielzahl von Schäden bei einem lapidaren Einkaufsbummel passieren könnten.

Die Haftpflicht greift, sobald man selbst (oder die Kinder) einer anderen Person einen Schaden zufügt. Sie ist die wohl wichtigste Versicherung, die uns 24 Stunden am Tag begleitet.

Abgesichert sind sowohl Schäden an Leib und Seele (Personenschäden) als auch Sach- und Vermögensschäden. Nach dem Gesetz sind Verursacher zur Wiedergutmachung verpflichtet, wenn sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Ob dem Schaden Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Grunde liegen ist dabei irrelevant. Bis zur Volljährigkeit der Kinder haften Eltern in der Regel für diese mit.

Für die persönliche Haftung im Schadensfall gibt es keine Obergrenze. So kann es im Zweifelsfall zu Forderungen in Millionenhöhe kommen. Keine Frage, dass dies in der Regel existenzielle Folgen für den Verursacher mit sich bringt, wenn keine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt.

Je nach Lebenssituation bieten sich besondere zusätzliche Arten der Haftpflichtversicherung an, welche jedoch nur im Bedarfsfall für den Versicherungsnehmer von Interesse sind.

Für Halter von Tieren bietet sich der Abschluss einer besonderen Privat Haftpflicht für Tierhalter an. Diese sichert weitere spezielle mit der Haltung von Tieren wie beispielsweise Pferden, Hunden, Schlangen verbundenen Risiken ab.

Wer an seinem Eigenheim arbeitet sollte über eine „Bauherren Haftpflichtversicherung“ nachdenken. Diese schützt bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen. Auch spezielle Berufs- und Amtshalterhaftpflichtversicherungen sind möglich. Hier gibt es spezielle Tarife für z.B. Arbeitnehmer, Beamte, freiberuflich tätige Ärzte, freie Architekten, Rechtsanwälte, Notare.

Kurzprofil:

  • Absicherung von Schäden an Dritten
  • Gilt für Personen wie auch Sach- und Vermögensschäden
  • Eltern haften (bis zu deren Volljährigkeit) für Ihre Kinder
  • Spezielle Absicherungen je nach Beruf/Lebenssituation ratsam
  • Zählt zu den freiwilligen Versicherungen sollte aber jeder haben
alle Angaben ohne Gewähr


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